Familienrecht – Fachanwalt in Beckum
Bei uns werden wir Sie kompetent und erfahren in allen Angelegenheiten des Familienrechts durch Herrn Rechtsanwalt Thomas Prangemeier und Frau Rechtsanwältin Sauer vertreten, und zwar sowohl außergerichtlich als auch in gerichtlichen Verfahren. Wir setzen uns dabei das Ziel, Ihre Interessen nachdrücklich und zu Ihrer Zufriedenheit durchzusetzen, wobei wir hierbei auch stets Ihre finanziellen Interessen berücksichtigen.
Nach der Trennung, aber auch bereits im Vorfeld, stellt sich häufig die Frage, wie nun weiter vorzugehen und was zu beachten ist. In einem ersten Beratungsgespräch beraten wir Sie hinsichtlich sämtlicher, mit Trennung und Scheidung im Zusammenhang stehender, Fragen. Insbesondere ist häufig zu klären, ob und in welcher Höhe Unterhalt (Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt und Kindesunterhalt) geschuldet wird, wo künftig die gemeinsamen Kinder leben sollen, wie der Umgang zu regeln ist, was mit der gemeinsamen Immobilie und den gemeinsamen Verbindlichkeiten geschehen soll. Darüber hinaus stellt sich häufig die Frage der Vermögensauseinandersetzung, der Hausratsteilung und des Zugewinnausgleichs.
Aber auch nach Trennung und auch nach Ehescheidung stellt sich eine Vielzahl von Fragen, die wir Ihnen gerne und kompetent beantworten. Da sich die Einkommensverhältnisse und auch die persönlichen Verhältnisse regelmäßig mit der Zeit verändern, empfehlen wir Ihnen dringend, etwaige Unterhaltstitel nach einiger Zeit einer Überprüfung zu unterziehen. Eine Abänderung kann auch dann geboten sein, wenn sich mit der Zeit die Rechtsprechung gewandelt hat.
Bezüglich sämtlicher Angelegenheiten des Familienrechts können sich auf unsere langjährige Erfahrung verlassen.
Wir beraten Sie insbesondere in folgenden Angelegenheiten:
- Ehescheidungsverfahren
- Trennungsunterhalt / nachehelicher Unterhalt
- Betreuungsunterhalt für nicht verheirateten Elternteil
- Kindesunterhalt
- Vermögensauseinandersetzung
- ZugewinnausgleichVersorgungsausgleich
- Sorgerecht / Aufenthaltsbestimmungsrecht
- Umgang und Ferienregelung / Elternvereinbarung
Eine Trennung / Ehescheidung muss im Übrigen nicht zwangsläufig mit einem Streit einhergehen.
Ein sog. „Rosenkrieg“ lässt sich regelmäßig vermeiden, indem sich die Eheleute zuvor über sämtliche Fragen einigen. Auch insoweit können wir Ihnen beratend zur Seite stehen und Ihnen vorschlagen, wie eine Einigung mit Ihrem Ehepartner aussehen könnte.
Sofern eine Einigung getroffen worden ist, werden wir von hier aus einen Notar Ihrer Wahl für Sie beauftragen, der die getroffene Vereinbarung formwirksam festhält; nach Ablauf des Trennungsjahres kann dann das Scheidungsverfahren eingeleitet werden, welches nun auch schnell -und für Sie kostengünstig- abgeschlossen wird.